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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

SunTake Energy, Inhaber Gabriel Tischmeyer, Hockenheim

Stand: Juli, 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Kauf, die Lieferung und/oder die Montage von Balkonkraftwerken, Mini-PV-Anlagen, PV-Montageleistungen und Zubehör zwischen SunTake Energy, Inhaber Gabriel Tischmeyer (nachfolgend „SunTake“), Hinter den Bergen 10, 68766 Hockenheim, und seinen Kunden.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SunTake ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Produkte auf der Website www.suntake-energy.com sowie in sonstigen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.

2.2 Mit der Bestellung – online, schriftlich, per E-Mail oder mündlich mit anschließender Bestätigung – gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags bzw. Werkvertrags über die bestellten Leistungen ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald SunTake die Bestellung ausdrücklich bestätigt (z. B. per Auftragsbestätigung oder E-Mail) oder die bestellte Leistung erbringt. SunTake ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen.

2.3 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von SunTake durch die eigenen Zulieferer. Kommt es hierdurch zu einer Nichtverfügbarkeit der Leistung, wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich erstattet.

2.4 Geringfügige Abweichungen von Form, Farbe oder technischen Daten gegenüber Darstellungen in Angeboten bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

2.5 Liefer- und Montagetermine sind nur dann verbindlich, wenn SunTake sie ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) als „verbindlich“ bestätigt hat.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website bzw. im Angebot angegebenen Preise in Euro.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswerts fällig; die Restzahlung ist bei Lieferung bzw. nach Abschluss der Montage fällig.

3.3 Die Zahlung erfolgt per Überweisung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.

3.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist SunTake berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie den Ersatz nachweislich entstandener Mahnkosten zu verlangen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug (§§ 286 ff. BGB).

 

§ 4 Lieferung und Montage

4.1 Der Beginn einer vereinbarten Liefer- oder Montagefrist setzt voraus, dass alle technischen und organisatorischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Kunde etwaig vereinbarte Vorleistungen (z. B. Anzahlung) erbracht hat.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich und für die Montage geeignet ist. Bei Mietwohnungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften obliegt es dem Kunden, die erforderliche Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig vor der Montage selbst einzuholen.

4.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Vorhandensein eines für den Betrieb der Anlage geeigneten Stromanschlusses. Sollten für die konkrete Anlage statische Nachweise erforderlich sein, hat der Kunde diese auf Anforderung beizubringen.

4.4 Trotz fachgerechter Ausführung kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von Alter, Materialermüdung oder Vorschäden vorhandene Dachziegel während der Montage beschädigt werden, ohne dass dies auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von SunTake beruht. Stellt der Kunde keine ausreichenden Ersatzziegel bereit, ist SunTake nicht verpflichtet, diese selbst zu beschaffen; die hierdurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Haftung von SunTake für Schäden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung bei der Montage beruhen, bleibt hiervon unberührt (vgl. § 8)."

4.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister vorzunehmen bzw. zu veranlassen. SunTake unterstützt den Kunden hierbei auf Wunsch und stellt die dafür notwendigen technischen Angaben zur Verfügung.

4.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten (z. B. Zugänglichkeit des Montageorts), ist SunTake berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Vereinbarte Fristen verlängern sich in diesem Fall angemessen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von SunTake. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und SunTake unverzüglich über Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware zu informieren.

 

§ 6 Gewährleistung

6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Montageleistung.

6.2 Handelt es sich bei der Montageleistung um Arbeiten an einem Bauwerk im Sinne der Rechtsprechung (insbesondere bei fester, dauerhafter Verankerung der Anlage mit dem Gebäude, z. B. Dachmontage mit baulicher Durchdringung), beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme. Bei reinen Steckfertig-Anlagen ohne bauliche Verankerung (z. B. Balkonkraftwerke zur Befestigung an Balkonbrüstung oder Flachdachanlagen mit Ballastierung etc.) gilt die Verjährungsfrist gemäß § 6.1 bzw. § 6.3.

6.3 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Ware ein Jahr ab Ablieferung; ferner obliegt ihm die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.

6.4 Mängel sind SunTake möglichst zeitnah und mit einer Beschreibung des Mangels anzuzeigen, damit eine rasche Prüfung und Bearbeitung erfolgen kann.

6.5 Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Anlage während der Gewährleistungszeit sollen aus Sicherheitsgründen durch SunTake oder von SunTake autorisierte Personen erfolgen. Werden solche Arbeiten durch nicht autorisierte Dritte durchgeführt, entfällt die Gewährleistung nur insoweit, als der hierdurch verursachte Eingriff nachweislich ursächlich für den geltend gemachten Mangel ist.

 

§ 7 Herstellergarantie

7.1 Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung durch SunTake gewähren die Hersteller der verbauten Komponenten (z. B. Module, Wechselrichter) zum Teil eigene Herstellergarantien gemäß den jeweiligen Herstellerbedingungen. Eine darüberhinausgehende eigene Garantie übernimmt SunTake nicht, kann den Kunden aber bei der Geltendmachung von Herstellergarantieansprüchen unterstützen.

7.2 Die Herstellergarantie entfällt insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung, Bedienungsfehlern entgegen der Anleitung, Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte sowie bei Schäden durch höhere Gewalt oder äußere Einwirkungen.

 

§ 8 Haftung

8.1 SunTake haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von SunTake auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

 

§ 9 Nutzung von Fotos zu Referenzzwecken

9.1 SunTake darf die installierte Anlage sowie Außenansichten des Gebäudes fotografieren und diese Aufnahmen mit vorheriger Zustimmung des Kunden für Referenz- und Marketingzwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio) verwenden.

9.2 Name und Adresse des Kunden werden nur mit dessen ausdrücklicher, gesonderter Zustimmung veröffentlicht. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Es folgt die gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 und 3 EGBGB).

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Handelt es sich um eine Montageleistung, die als Dienstleistung erbracht wird, beträgt die Frist vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

(SunTake Energy, Inhaber Gabriel Tischmeyer, Hinter den Bergen 10, 68766 Hockenheim, E-Mail: info-suntake@web.de, Telefon: +49 163 6863873) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular unten verlinkt (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an):

SunTake Energy, Hinter den Bergen 10, 68766 Hockenheim, E-Mail: info-suntake@web.de

 

§ 11 Datenschutz

SunTake verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung auf www.suntake-energy.com.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht in diesen AGB oder gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur insoweit, als dadurch der ihm nach zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts gewährte Schutz nicht entzogen wird.

12.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von SunTake in Hockenheim.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

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